Mitgliedschaft in der Ehren- und Altersabteilung
Eine Mitgliedschaft in der Ehren- und Altersabteilung kann man nicht für sich beantragen. Diese wird vielmehr verdient und von der Wehrführung vergeben.
Voraussetzungen für die Aufnahme in die Ehren- und Altersabteilung ist die vorherige Mitgliedschaft in der Einsatzabteilung der Feuerwehr. In die Ehren- und Altersabteilung kann aufgenommen werden, wer durch das Erreichen des 60. Lebensjahres (bzw. des 65. Lebensjahres bei Verlängerung) oder durch dauerhafte Dienstunfähigkeit aus dem aktiven Dienst ausscheidet.